Betreiber von Balkonkraftwerken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Anlage kostenfrei im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Dieser Schritt ist unkompliziert und hilft, mögliche spätere Probleme zu vermeiden.
TL;DR – Das Wichtigste in Kürze:
- Registrierungspflicht: Betreiber von Balkonkraftwerken müssen ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur kostenfrei registrieren.
- Vereinfachung durch Solarpaket I: Seit April 2024 ist keine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber mehr erforderlich, was den Registrierungsprozess erleichtert.
- Konsequenzen bei Nichtanmeldung: Nichtregistrierung innerhalb eines Monats kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro.
Anmeldung vom Balkonkraftwerk ist Pflicht
Die Anmeldung von Balkonkraftwerken ist wichtig, um das öffentliche Stromnetz stabil zu halten und zu unterstützen. Netzbetreiber erhalten so wertvolle Informationen darüber, wo in ihrem Gebiet überschüssiger Solarstrom eingespeist werden kann. Die Registrierung eines Balkonkraftwerks ist kostenfrei und sollte innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
Um die Nutzung von Solarenergie zu erleichtern und zu fördern, hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen mit dem „Solarpaket I“ deutlich vereinfacht. Wer sich zu Hause ein Balkonkraftwerk einrichtet, muss es lediglich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Seit April 2024 entfällt die zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber, was den Prozess weiter erleichtert.
Balkonkraftwerk anmelden: So einfach geht’s
Öffnen Sie die Webseite des Marktstammdatenregisters unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR.
Um ein neues Benutzerkonto zu erstellen, klicken Sie oben rechts auf „Registrieren„. Nachdem Sie Ihre persönlichen Daten eingegeben haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Sobald Sie diese Bestätigung abgeschlossen haben, ist Ihr Konto erfolgreich aktiviert.
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Auf „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“ klicken …

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… und dann auf „Registrierung einer Solaranlage“ .

- Wählen Sie die „Steckerfertige Solaranlage“ aus.

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Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, erstellen Sie bitte eines. Beantworten Sie anschließend einfach die Fragen des Einrichtungsassistenten.

- Bitte vervollständigen Sie die restlichen Informationen zu Standort und technischen Daten.
Für die Registrierung sind neben den Angaben zur Person nur wenige Daten erforderlich:
✅ Zählernummer: Überprüfen Sie einfach Ihre letzte Stromrechnung oder werfen Sie einen Blick auf Ihren Stromzähler, um die Zählernummer zu finden.
✅ Datum der Inbetriebnahme: Das Datum, an dem das Balkonkraftwerk zum ersten Mal genutzt wurden.
✅ Technische Daten: Hier geben Sie die Informationen zu den Solarmodulen und dem Wechselrichter ein, insbesondere zur Leistung (in Watt). Wichtig zu wissen ist, dass 1.000 Watt (W) einem Kilowatt (kW) entsprechen.
Grenzwerte für ein Balkonkraftwerk

Bitte achten Sie darauf, dass bei der Anmeldung Ihrer Anlage die im MaStR festgelegten Grenzwerte für Balkonkraftwerke eingehalten werden. Für jeden Stromzähler gelten folgende Limits:
✅ Die gesamte Nennleistung aller installierten Solarmodule darf maximal 2000 Watt betragen.
✅ Der Wechselrichter darf eine Nennleistung von höchstens 800 Watt haben.
In einem Haushalt können mehrere Balkonkraftwerke betrieben werden, sofern die aktuellen Vorschriften eingehalten werden. Wichtig ist, dass pro Stromkreis nur ein Wechselrichter angeschlossen wird. Sollten Sie mehr Leistung auf Ihrem Balkon erzeugen, als erlaubt ist, gelten die strengeren Regelungen für reguläre Photovoltaikanlagen. Dazu gehören umfassendere Anmeldeprozesse und besondere Installationsanforderungen.
Staatliche Förderungen und Zuschüsse
Im Jahr 2025 bieten zahlreiche Städte und Gemeinden attraktive Zuschüsse für den Kauf von Balkonkraftwerken an. Um von diesen Förderungen zu profitieren, sollten Sie sich über die jeweiligen Bedingungen informieren.
In einigen Fällen ist es notwendig, bereits vor dem Kauf einen Förderantrag zu stellen. In anderen Fällen können Sie die Rechnung nachträglich einreichen, um den Zuschuss zu erhalten.
Ein zusätzlicher Vorteil: Der Kauf von Balkonkraftwerken ist derzeit von der Mehrwertsteuer befreit.
Passende Balkonkraftwerke
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Strom kann ein Balkonkraftwerk erzeugen?
Die Stromerzeugung eines Balkonkraftwerks wird durch mehrere Faktoren beeinflusst. Dazu zählen die Größe der Solarmodule, die Ausrichtung zur Sonne und die geografische Lage. Ein typisches Balkonkraftwerk kann vereinfacht gesagt etwa 400 bis 800 kWh pro Jahr erzeugen. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Haushalt verbraucht rund 3.500 kWh jährlich. Zudem hängt die tatsächliche Erzeugung von Witterungsbedingungen und der Nutzung des Stroms ab. Der Einsatz eines Wechselrichters ist entscheidend, um die Sonnenenergie effektiv zu nutzen.
Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht beim Netzbetreiber anmelde?
Wer ein neues Balkonkraftwerk installiert, muss dieses innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister eintragen lassen, um den gesetzlichen Vorgaben des Paragrafen 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gerecht zu werden.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. In einem solchen Fall ist die Bundesnetzagentur berechtigt, Bußgelder zu verhängen, die eine Höhe von bis zu 50.000 Euro erreichen können. Es ist daher ratsam, die Registrierung zeitnah vorzunehmen, um mögliche finanzielle Sanktionen zu vermeiden. Die rechtzeitige Anmeldung im Marktstammdatenregister stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Sind Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichternennleistung von 800 Watt erlaubt?
Ja, Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichternennleistung von bis zu 800 Watt sind in Deutschland erlaubt. Diese Grenze ermöglicht es, den erzeugten Strom direkt ins Hausnetz einzuspeisen, ohne spezielle Genehmigungen zu benötigen. Die Installation sollte jedoch unter Beachtung der technischen Anschlussbedingungen und Sicherheitsvorschriften erfolgen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.