Magnum Rohrführungsbogen 90° - für 14 - 17 mm Rohre

Artikel-Nr.: MGW90113|MPN: W90113|EAN: 4059915180051
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Bild 1 - Magnum Rohrführungsbogen 90° - für 14 - 17 mm Rohre
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Artikel-Nr.: MGW90113
MPN: W90113
EAN: 4059915180051

Magnum Germany Winkelspangen 90° - für Rohre 14 - 17 mm

Eigenschaften und Details:

  • Die 90°-Bogenstütze fixiert die Heizrohre in einem Winkel von 90° und ermöglicht eine einfache sowie schnelle Verlegung der Rohre
  • Diese Stütze eignet sich hervorragend zur Rohrführung in Eckbereichen bei der Installation in Decken und Böden oder zur Abstützung ausgehend von den Verteilern der Fußbodenheizung
  • Größe: 125 x 17 x 25 mm
  • Ausgelegt für Temperaturen von: 0°C - 65°C

- Hersteller-Artikel-Nr.: 341001

Sicherheitshinweise Allgemeine Sicherheitshinweise:

Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften vorzunehmen!

Bestimmungsgemäße Verwendung: Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.

Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!

Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertige Geräte" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.

Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!